Spenden

Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Die Deutsche Minigolf Stiftung befindet sich derzeit im Aufbau und ist daher besonders auf Zustiftungen angewiesen.

Spendenkonto

IBAN
DE37 3205 0000 0000 4886 50

BIC
SPKRDE33XXX

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Spendenarten

Zustiftungen

Eine Zustiftung ist eine freiwillige Zuwendung, die dauerhaft im Grundstockvermögen der Stiftung verbleibt. Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für den Stiftungszweck verwendet wird, trägt eine Zustiftung langfristig zur Unterstützung unserer Arbeit bei.

Spenden

Natürlich sind auch Spenden herzlich willkommen. Bitte beachten Sie, dass Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro ohne amtliche Zuwendungsbescheinigung beim Finanzamt eingereicht werden können. In diesen Fällen genügt ein Beleg über die entsprechende Bareinzahlung.

Sachspenden

Wir nehmen auch gerne Sachspenden entgegen, insbesondere Ballspenden. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf, um die Details zu besprechen.

Spenden können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben absetzen.
Voraussetzung für den Spendenabzug ist eine förmliche Zuwendungsbestätigung (amtlicher Vordruck), die auch Spendenbescheinigung genannt wird. Diese erhalten Sie von der von Ihnen unterstützten Organisation.

Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, dass dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügt.

Sie müssen die Belege über Ihre getätigten Spenden nur dann vorlegen, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert. Bitte bewahren Sie die Nachweise aber auf jeden Fall bis zum Ablauf eines Jahres nach Erhalt Ihres Steuerbescheids auf.

Spenden | Finanzverwaltung NRW